Bürgergeld-Rechner 2026

Berechne deinen voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch inkl. Regelsatz, Wohnkosten und Mehrbedarf.

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Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter.

Persönliche Situation
Jahre
Einkommen

Einkommen aus Erwerbstätigkeit

z.B. Unterhalt, Rente

Wohnung
Vermögen

Freibetrag: 15.000 € pro Person

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Bürgergeld 2026 – Alle Informationen zum neuen Regelsatz

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Es sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die nicht oder nicht ausreichend erwerbstätig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine staatliche Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Es besteht aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt und den Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Die Regelsätze für 2026 betragen:

  • Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 € pro Monat
  • Partner in Bedarfsgemeinschaft: je 506 € pro Monat
  • Erwachsene unter 25 Jahren (bei den Eltern): 451 € pro Monat
  • Kinder 14-17 Jahre: 471 € pro Monat
  • Kinder 6-13 Jahre: 390 € pro Monat
  • Kinder 0-5 Jahre: 357 € pro Monat

Welche Kosten werden übernommen?

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter:

  • Kosten der Unterkunft: Miete, Nebenkosten (soweit angemessen)
  • Heizkosten: Tatsächliche Heizkosten (soweit angemessen)
  • Mehrbedarf: z.B. für Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung
  • Einmalige Beihilfen: z.B. für Erstausstattung der Wohnung, Schwangerschaft

Wie wird Einkommen angerechnet?

Nicht jedes Einkommen wird voll auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt gestaffelte Freibeträge:

  • Bis 100 €: Komplett anrechnungsfrei
  • 100-520 €: 20% des darüber liegenden Betrags bleiben anrechnungsfrei
  • 520-1.000 €: zusätzlich 30% anrechnungsfrei
  • 1.000-1.200 €: zusätzlich 10% anrechnungsfrei (bei Kindern bis 1.500 €)

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten einen Mehrbedarf, der sich nach Anzahl und Alter der Kinder richtet:

  • 1 Kind unter 7 Jahren: 36% des Regelsatzes
  • 1 Kind über 7 Jahren: 12% des Regelsatzes
  • 2 Kinder unter 16 Jahren: 36% des Regelsatzes
  • 3 oder mehr Kinder unter 16: 36% des Regelsatzes
  • 4 oder mehr Kinder: 48% des Regelsatzes (maximal)

Vermögensfreibeträge beim Bürgergeld

Du darfst ein gewisses Vermögen besitzen und trotzdem Bürgergeld erhalten. Der Freibetrag beträgt 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Für die erste Person kommen nochmal 15.000 € hinzu.

Beispiel: Bei einem Paar mit einem Kind beträgt der Freibetrag 45.000 € (15.000 € + 15.000 € + 15.000 €).

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die:

  • Das 15. Lebensjahr vollendet haben
  • Die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben
  • Erwerbsfähig sind (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können)
  • Hilfebedürftig sind
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Wird Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja, Kindergeld wird als Einkommen des Kindes auf dessen Bürgergeld angerechnet. Es mindert also den Bürgergeld-Anspruch der Bedarfsgemeinschaft.

Wie beantrage ich Bürgergeld?

Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter beantragt. Du kannst den Antrag persönlich, schriftlich, telefonisch oder online stellen. Das Jobcenter stellt dir die erforderlichen Formulare zur Verfügung.

Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt, in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats.

Kann ich mit Bürgergeld hinzuverdienen?

Ja, du kannst neben dem Bürgergeld arbeiten. Dank der Freibeträge bleibt ein Teil deines Einkommens anrechnungsfrei. Bei einem 520-Euro-Job beispielsweise bleiben 184 € anrechnungsfrei.