Pendlerpauschale-Rechner 2026
Berechne deine Pendlerpauschale und Steuerersparnis für den Arbeitsweg.
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Für die Steuererklärung wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Kürzeste Straßenverbindung
Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel
Standard: 46 (52 minus Urlaub/Feiertage)
Für die Berechnung deines Grenzsteuersatzes
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Pendlerpauschale 2026 – So viel kannst du absetzen
Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) ist ein Freibetrag, den du für deinen Arbeitsweg bei der Steuererklärung geltend machen kannst. Sie mindert dein zu versteuerndes Einkommen und führt zu einer Steuererstattung.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Die Pendlerpauschale beträgt 2026:
- Erste 20 km: 0,30 € pro Kilometer
- Ab dem 21. km: 0,38 € pro Kilometer
Rechenbeispiel: Bei 35 km Entfernung und 220 Arbeitstagen:
- Erste 20 km: 20 × 0,30€ × 220 = 1.320€
- Ab 21. km: 15 × 0,38€ × 220 = 1.254€
- Gesamt: 2.574€
Was ist die Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale ist der offizielle Begriff für die Pendlerpauschale. Sie gilt für jeden Arbeitnehmer, der zur Arbeit pendelt – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Auch wer mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommt, kann die Pauschale absetzen.
Welche Strecke zählt?
Es zählt immer nur die einfache Strecke (Hinweg), nicht Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – auch wenn du einen längeren Weg fährst.
Ausnahme: Eine längere Strecke kann angesetzt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist (z.B. über die Autobahn schneller trotz mehr Kilometern).
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Das Finanzamt akzeptiert in der Regel:
- 5-Tage-Woche: 220-230 Arbeitstage
- 6-Tage-Woche: 260-280 Arbeitstage
Abgezogen werden müssen: Urlaub, Krankheit, Homeoffice-Tage, Dienstreisen. Bei Homeoffice-Tagen gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag, max. 1.260€/Jahr).
Pendlerpauschale und Homeoffice
Seit der Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen teilweise von zu Hause. An Homeoffice-Tagen kannst du nicht die Pendlerpauschale, sondern die Homeoffice-Pauschale von 6€ pro Tag (max. 210 Tage = 1.260€) absetzen.
Beispiel: Bei 3 Bürotagen und 2 Homeoffice-Tagen pro Woche:
- Pendlerpauschale: 3 × 46 Wochen = 138 Tage
- Homeoffice-Pauschale: 2 × 46 Wochen = 92 Tage × 6€ = 552€
Kann ich mehr als die Pauschale absetzen?
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Ja! Wenn deine tatsächlichen Kosten (Monatskarte, Jahreskarte) höher sind als die Pendlerpauschale, kannst du die tatsächlichen Kosten ansetzen. Du brauchst dafür die Belege (Tickets, Abbuchungen).
Bei PKW: Die Pauschale deckt alle Kosten ab (Benzin, Versicherung, Verschleiß). Zusätzliche Kosten wie Parkgebühren am Arbeitsplatz sind nicht absetzbar.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Gilt die Pendlerpauschale auch für Teilzeit?
Ja, auch bei Teilzeit kannst du die Pendlerpauschale absetzen. Es kommt nur auf die tatsächlichen Arbeitstage an, nicht auf die Arbeitszeit.
Kann ich die Pendlerpauschale bei mehreren Jobs absetzen?
Ja, du kannst für jeden Job die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte absetzen. Bei mehreren Jobs am selben Tag zählt aber nur eine Fahrt.
Was ist mit Fahrgemeinschaften?
Jeder Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft kann die volle Pendlerpauschale absetzen – auch die Mitfahrer, obwohl sie kein eigenes Fahrzeug nutzen.
Wann lohnt sich die Steuererklärung?
Die Pendlerpauschale lohnt sich fast immer! Ab etwa 17 km Entfernung übersteigt die Pauschale die Werbungskostenpauschale von 1.230€, die das Finanzamt automatisch berücksichtigt. Dann bekommst du Geld zurück.