Unterhaltsrechner 2026

Berechne den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

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Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Für verbindliche Unterhaltsberechnungen wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht.

Unterhaltspflichtiger

Bereinigtes Nettoeinkommen nach Abzug von Verbindlichkeiten

Kinder
Jahre

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Kindesunterhalt 2026 – So wird er berechnet

Der Kindesunterhalt wird in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Diese Unterhaltstabelle wird jährlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert und gilt als bundesweite Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltstabelle, die den monatlichen Unterhaltsbedarf von Kindern abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes festlegt. Sie wird seit 1962 veröffentlicht und regelmäßig angepasst.

Die Tabelle gliedert sich in 15 Einkommensgruppen und 4 Altersstufen:

  • Altersstufe 1: 0-5 Jahre
  • Altersstufe 2: 6-11 Jahre
  • Altersstufe 3: 12-17 Jahre
  • Altersstufe 4: ab 18 Jahre

Düsseldorfer Tabelle 2026 – Die wichtigsten Werte

Die Mindestunterhaltssätze (Einkommensgruppe 1, bis 2.100€ Netto) betragen 2026:

  • 0-5 Jahre: 480€
  • 6-11 Jahre: 551€
  • 12-17 Jahre: 645€
  • ab 18 Jahre: 689€

Wie wird das Kindergeld angerechnet?

Das Kindergeld (2026: 255€ pro Kind) wird auf den Unterhalt angerechnet. Bei minderjährigen Kindern, die beim anderen Elternteil leben, wird das Kindergeld hälftig (127,50€) vom Tabellenbetrag abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der tatsächliche Zahlbetrag.

Beispiel: Kind 10 Jahre, Einkommensgruppe 1

  • Tabellenbetrag: 551€
  • Abzug Kindergeld (½): 127,50€
  • Zahlbetrag: 423,50€

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens zum Leben verbleiben muss. Er beträgt 2026:

  • Erwerbstätige: 1.450€ gegenüber minderjährigen Kindern
  • Nicht Erwerbstätige: 1.200€ gegenüber minderjährigen Kindern
  • Gegenüber Volljährigen: 1.650€ (erwerbstätig) / 1.400€ (nicht erwerbstätig)

Liegt das Einkommen nach Abzug des Unterhalts unter dem Selbstbehalt, kann der Unterhalt gekürzt werden (Mangelfall).

Wie wird das Einkommen berechnet?

Für die Unterhaltsberechnung wird das bereinigte Nettoeinkommen herangezogen. Das bedeutet:

  • Vom Bruttoeinkommen werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen
  • Berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5% oder tatsächliche Kosten) werden abgezogen
  • Angemessene Schulden können abgezogen werden
  • Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge etc. werden hinzugerechnet

Unterhalt bei mehreren Kindern

Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern kann es zu einer Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle kommen. Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgerichtet. Bei mehr Kindern wird oft eine Stufe tiefer angesetzt.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt

Bis wann muss ich Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich sind Eltern bis zum Ende der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig. Das kann auch deutlich über das 18. Lebensjahr hinausgehen (z.B. bei Studium).

Was ist ein Mangelfall?

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um den vollen Unterhalt zu zahlen und gleichzeitig den Selbstbehalt zu wahren. In diesem Fall wird der Unterhalt anteilig gekürzt.

Was ist das Wechselmodell?

Beim Wechselmodell leben die Kinder zu etwa gleichen Teilen bei beiden Eltern. Hier wird der Unterhalt anders berechnet: Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, anteilig nach ihrem Einkommen.

Kann ich den Unterhalt steuerlich absetzen?

Kindesunterhalt ist grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Anders beim Ehegattenunterhalt: Dieser kann als Sonderausgabe (Realsplitting) geltend gemacht werden.