Zurück zum Ratgeber
Abfindung

Abfindung verhandeln: Tipps für mehr Geld

Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag steht oft eine Abfindung im Raum. Mit der richtigen Strategie kannst du deutlich mehr herausholen.

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ausnahmen:

  • Sozialplan bei Massenentlassungen
  • Tarifvertragliche Regelungen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Angebot nach § 1a KSchG (0,5 Monatsgehälter pro Jahr)

In der Praxis zahlen Arbeitgeber aber oft freiwillig eine Abfindung, um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden.

Die Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr

Als Orientierung gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Beispiel: Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000€ Bruttogehalt:

  • 10 Jahre × 0,5 × 4.000€ = 20.000€

Das ist aber nur der Ausgangspunkt. Je nach Situation ist auch deutlich mehr möglich.

Wann ist eine höhere Abfindung möglich?

Diese Faktoren stärken deine Verhandlungsposition:

  • Schwache Kündigungsgründe: Je schlechter die Begründung, desto mehr Risiko für den Arbeitgeber
  • Lange Betriebszugehörigkeit: Zeigt Loyalität und erhöht den moralischen Anspruch
  • Alter: Ältere Arbeitnehmer haben es schwerer auf dem Arbeitsmarkt
  • Unterhaltspflichten: Kinder oder pflegebedürftige Angehörige
  • Schwerbehinderung: Besonderer Kündigungsschutz
  • Formfehler der Kündigung: z.B. fehlende Betriebsratsanhörung

7 Tipps für die Verhandlung

1. Nicht sofort unterschreiben

Lass dich nicht unter Druck setzen. Du hast mindestens 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Nutze diese Zeit zum Verhandeln.

2. Kündigung prüfen lassen

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Formfehler oder schwache Kündigungsgründe identifizieren – das stärkt deine Position enorm.

3. Kündigungsschutzklage als Druckmittel

Die Androhung einer Klage kostet dich nichts, den Arbeitgeber aber Zeit und Geld. Viele Unternehmen zahlen lieber mehr, um einen Prozess zu vermeiden.

4. Zeugnis verhandeln

Neben der Abfindung: Verhandle ein sehr gutes Arbeitszeugnis und eine positive Formulierung des Austrittsgrunds.

5. Freistellung verhandeln

Bezahlte Freistellung bis zum Kündigungstermin gibt dir Zeit für die Jobsuche – und ist für den Arbeitgeber oft günstiger als eine höhere Abfindung.

6. Auszahlungszeitpunkt optimieren

Eine Auszahlung im Januar statt Dezember kann steuerlich günstiger sein. Nutze die Fünftelregelung optimal.

7. Sperrzeit vermeiden

Bei Aufhebungsverträgen droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Achte auf die richtige Formulierung oder verhandle eine Entschädigung dafür.

Berechne deine Netto-Abfindung

Mit unserem Abfindungsrechner siehst du sofort, wie viel nach Steuern übrig bleibt – mit und ohne Fünftelregelung.

Zum Abfindungsrechner →

Abfindung und Steuern

Abfindungen sind steuerpflichtig, aber es gibt die Fünftelregelung: Die Steuer wird so berechnet, als würde die Abfindung auf 5 Jahre verteilt. Das kann mehrere tausend Euro sparen.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Eine Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Aber Achtung: Bei Aufhebungsverträgen oder Eigenkündigung droht eine 12-wöchige Sperrzeit.

Wann zum Anwalt?

Eine anwaltliche Beratung lohnt sich besonders bei:

  • Längerer Betriebszugehörigkeit (ab 5 Jahre)
  • Höherem Gehalt (ab 50.000€ Jahresbrutto)
  • Verdacht auf unwirksame Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung mit Sozialauswahl

Die Erstberatung kostet maximal 226,10€ (inkl. MwSt.) und kann sich tausendfach auszahlen.