Kindesunterhalt einfordern: So gehst du vor
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, hast du verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, wie du vorgehst.
Schritt 1: Unterhalt berechnen und fordern
Zunächst musst du wissen, wie viel Unterhalt dir zusteht. Die Höhe richtet sich nach:
- Dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
- Dem Alter des Kindes
- Der Düsseldorfer Tabelle
Fordere den Unterhalt schriftlich ein – per Einschreiben mit Rückschein. Setze eine Frist von 2 Wochen. Dieser Zeitpunkt ist wichtig, denn Unterhalt kann nur ab Mahnung rückwirkend gefordert werden.
Berechne den Unterhaltsanspruch
Mit unserem Unterhaltsrechner kannst du den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen.
Zum Unterhaltsrechner →Schritt 2: Unterhaltsvorschuss beantragen
Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat springt ein und fordert das Geld später vom Unterhaltspflichtigen zurück.
Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss
- Das Kind lebt bei dir (alleinerziehend)
- Das Kind ist unter 18 Jahre alt
- Der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt
- Du bist nicht wieder verheiratet
Höhe des Unterhaltsvorschusses (2026)
- 0-5 Jahre: 230€ pro Monat
- 6-11 Jahre: 301€ pro Monat
- 12-17 Jahre: 395€ pro Monat
Der Unterhaltsvorschuss entspricht dem Mindestunterhalt minus Kindergeld.
Schritt 3: Beistandschaft beim Jugendamt
Das Jugendamt kann als Beistand die Unterhaltsforderung für dich durchsetzen. Dieser Service ist kostenlos!
Der Beistand:
- Ermittelt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen
- Berechnet den korrekten Unterhalt
- Erstellt einen vollstreckbaren Titel
- Betreibt ggf. die Zwangsvollstreckung
Schritt 4: Unterhaltstitel erwirken
Um Unterhalt zwangsweise einzutreiben, brauchst du einen Unterhaltstitel. Das kann sein:
- Jugendamtsurkunde: Kostenlos beim Jugendamt
- Notarielle Urkunde: Schnell, aber kostenpflichtig
- Gerichtsurteil: Bei Streit über die Höhe
- Gerichtlicher Vergleich: Einigung vor Gericht
Tipp: Lass den Unterhaltspflichtigen beim Jugendamt eine kostenlose Urkunde unterschreiben – das ist der schnellste Weg zu einem Titel.
Schritt 5: Zwangsvollstreckung
Mit einem Titel kannst du die Zwangsvollstreckung einleiten:
- Lohnpfändung: Der Arbeitgeber überweist direkt an dich
- Kontopfändung: Zugriff auf das Bankkonto
- Gerichtsvollzieher: Pfändung von Wertsachen
Was tun, wenn kein Geld da ist?
Wenn der Unterhaltspflichtige wirklich kein Geld hat (Arbeitslosigkeit, Krankheit), kann der Unterhalt vorübergehend reduziert werden. Sobald er wieder verdient, lebst du deine Forderung wieder auf.
Verjährung beachten
Unterhaltsansprüche verjähren nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Beispiel: Unterhalt für März 2024 verjährt am 31.12.2027.
Ein Unterhaltstitel hemmt die Verjährung für 30 Jahre!
Wann zum Anwalt?
Anwaltliche Hilfe ist sinnvoll bei:
- Streit über die Einkommenshöhe
- Selbstständigkeit des Unterhaltspflichtigen
- Verdacht auf Einkommensverschleierung
- Mangelfall (mehrere Unterhaltsberechtigte)
- Komplizierte Vermögensverhältnisse
Prozesskostenhilfe
Bei geringem Einkommen kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Schritte
- Unterhalt berechnen und schriftlich einfordern
- Bei Nichtzahlung: Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen
- Beistandschaft beim Jugendamt beantragen (kostenlos)
- Unterhaltstitel erwirken
- Bei Bedarf: Zwangsvollstreckung einleiten