Steuerklasse wechseln: Wann es sich lohnt
Die richtige Steuerklassen-Kombination kann euch als Ehepaar mehrere hundert Euro mehr Netto im Monat bringen. Hier erfährst du, wann sich ein Wechsel lohnt.
Die 6 Steuerklassen im Überblick
- Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende
- Steuerklasse 3: Verheiratete (höherverdienender Partner)
- Steuerklasse 4: Verheiratete (beide etwa gleich verdienend)
- Steuerklasse 5: Verheiratete (geringerverdienender Partner zu 3)
- Steuerklasse 6: Für Zweit- und Nebenjobs
Welche Kombinationen gibt es für Ehepaare?
Verheiratete können zwischen drei Kombinationen wählen:
4/4 – Die Standardkombination
- Beide Partner haben etwa gleich hohe Abzüge
- Sinnvoll bei ähnlichem Einkommen
- Geringeres Risiko für Steuernachzahlungen
3/5 – Bei unterschiedlichem Einkommen
- Partner mit Steuerklasse 3 zahlt deutlich weniger Steuern
- Partner mit Steuerklasse 5 zahlt deutlich mehr
- Sinnvoll, wenn ein Partner mind. 60% des Haushaltseinkommens verdient
- Achtung: Oft Steuernachzahlung bei der Einkommensteuererklärung
4/4 mit Faktor
- Berücksichtigt das Ehegattensplitting schon beim Lohnabzug
- Fairer als 3/5 bei moderaten Einkommensunterschieden
- Geringere Nachzahlungsgefahr
Wann lohnt sich 3/5?
Die Kombination 3/5 ist vorteilhaft, wenn:
- Ein Partner 60% oder mehr des Haushaltseinkommens verdient
- Ein Partner nicht arbeitet (z.B. Elternzeit)
- Ein Partner nur geringfügig beschäftigt ist
Wichtig bei 3/5
Bei 3/5 ist die Steuererklärung Pflicht! Außerdem kann es zu Nachzahlungen kommen, da der Splittingvorteil während des Jahres zu hoch angesetzt wird.
Auswirkung auf Lohnersatzleistungen
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe von:
- Elterngeld: Berechnung nach Nettogehalt vor der Geburt
- Arbeitslosengeld: Berechnung nach Nettogehalt
- Krankengeld: Berechnung nach Nettogehalt
- Kurzarbeitergeld: Berechnung nach Nettogehalt
Tipp bei Schwangerschaft: Wechselt rechtzeitig (mind. 7 Monate vor Mutterschutz) auf 3/5, damit die werdende Mutter Steuerklasse 3 hat und mehr Elterngeld bekommt.
So wechselst du die Steuerklasse
- Formular ausfüllen: „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ (kostenlos beim Finanzamt oder online bei ELSTER)
- Beide unterschreiben: Der Antrag muss von beiden Ehepartnern unterschrieben werden
- Einreichen: Beim Finanzamt abgeben oder per ELSTER senden
- Warten: Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat
Wie oft kann man wechseln?
Du kannst die Steuerklasse einmal pro Jahr wechseln, und zwar bis spätestens 30. November. Bei besonderen Ereignissen (Heirat, Trennung, Geburt) ist ein zusätzlicher Wechsel möglich.
Fazit: Was ist die beste Wahl?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Beide verdienen ähnlich | 4/4 |
| Einer verdient deutlich mehr | 3/5 |
| Einer arbeitet nicht | 3/5 |
| Schwangerschaft geplant | 3/5 (werdende Mutter = 3) |
| Arbeitslosigkeit droht | Vorher auf 3 wechseln |
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